Namensänderungen

 

1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens.
2. Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen während bestehender Ehe.
3. Ablegung eines hinzugefügten oder vorangestellten Namens zum Ehenamen während bestehender Ehe.
4. Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe (durch Tod eines Ehepartners oder durch Scheidung).
5. Namensänderung für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
6. Namenserteilung für ein Kind nach Eheschließung der Eltern.

7.

Namensänderung eines Kindes bei nachträglicher Begründung eines Ehenamens der Eltern.
8. Namenserteilung für ein Kind nach erneuter Eheschließung des sorgeberechtigten Elternteils.

Bearbeitung hinsichtlich Vor- und Familiennamenserklärungen nach § 94 BVFG

Anträge nach dem Namensrechtsgesetz gem. § 94 BVFG werden vom Standesamt entgegengenommen und bearbeitet (nur für Spätaussiedler)

Individuelle Beratung erteilt das Standesamt

Gebühren:

Gebühr individuell verschieden

Rechtliche Grundlagen:

§ 1355 BGB, §§ 1616, 1617 a, b, c; 1618 BGB

Ihre Ansprechpartnerin:

Heidrun Eichel, Poststraße 20, Zimmer 17, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-16, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: heidrun.eichel@stadt-zierenberg.de