Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Verwaltung des städtischen Friedhofs in der Kernstadt Zierenberg

Annahme und Abwicklung von Beerdigungen auf dem städtischen Friedhof in der Kernstadt. Beerdigungen in den Stadtteilen werden von den dortigen Ortsvorstehern angenommen. Auskunft über die Laufzeit von Nutzungsrechten an Gräbern im Stadtgebiet Zierenberg. Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Grabsteinen. Allgemeine Auskünfte rund um das Friedhofswesen.

Notwendige Unterlagen:

Sterbeurkunde für die Anmeldung eines Sterbefalls.

Gebühren: 

a) Benutzungsgebühren

Benutzung der Leichenhalle

kostenfrei

Benutzung der Kühlstelle

   55,-- €

Benutzung der Friedhofskapelle

  173,-- €

b) Bestattungsgebühren

Für das Ausheben und Schließen eines Grabes werden folgende Gebühren erhoben:

a) Bei einem Erwachsenen oder eines Kindes im Alter von  

    über 5 Jahren

358,-- €

b) Bei einem Kind unter 5 Jahren

300,-- €

c) Bei einer Urne

153,-- €

d) Bei Bestattungen an Samstagen, Sonn- und

    Feiertagen wird ein Zuschlag auf die Gebühren

    zu a) bis c) in Höhe von 25 % erhoben.

Das Entfernen von Grabbepflanzungen vor einer weiteren Bestattung in einer Wahlgrabstätte ist in diesen Gebühren nicht enthalten.

Für die Genehmigung einer Urnenbeisetzung in einem bereits belegten Wahlgrab  wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,--€ erhoben.

c) Erwerb des Nutzungsrechts bei einer Reihengrabstätte

Für die Überlassung einer Reihengrabstätte werden folgende Gebühren erhoben:

a) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis 5 Jahre

276,-- €

b) Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen über 5 Jahre

691,-- €

Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes werden erhoben:

201,-- €

 

d) Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

Für die Überlassung einer Wahlgrabstätte für die Dauer von 40 Jahren werden folgende Gebühren erhoben:

Einzelwahlgrabstätte 1.014,-- €

Doppelwahlgrabstätte 2.304,-- €

Für die Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte werden erhoben:

je Grabstelle 369,-- €

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden folgende Gebühren erhoben:

a) Bei Wahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung

Einzelwahlgrabstätte 23,-- €

Doppelwahlgrabstätte 52,-- €

b) Bei Urnenwahlgrabstätten je Grabstelle und Jahr der Verlängerung

8,,-- €

 

e) Grabmale

Für die Genehmigung eines Grabmales oder Grabeinfassung oder sonstigen baulichen Anlagen werden Verwaltungsgebühren erhoben. Sie betragen

a) für eine Einzelgrabstätte

  60,-- €

 

Für die Genehmigung einer Urnenbeisetzung in einem bereits belegten Wahlgrab wird eine Verwaltungsgebühr von 45,-- € erhoben.

 

Sonstige Gebühren

Für die Pflege von Reihen-Rasengräbern, Wahl-Rasengräbern, anonymen Gräbern oder eingeebneten Gräbern wird eine jährliche Gebühr 

von 20,--€ je Grab für die gesamte Laufzeit bzw. die Restlaufzeit des Nutzungsrechtes erhoben.

Rechtliche Grundlagen:

Friedhofsordnung der Kernstadt Zierenberg und Gebührenordnung zur Friedhofsordnung.

Ihr Ansprechpartner:

Silvia Straßberger, Poststraße 20, Zimmer 15, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-13, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: silvia.strassberger@stadt-zierenberg.de