Friedhofs- und Bestattungswesen
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Verwaltung des städtischen Friedhofs in der Kernstadt Zierenberg |
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Annahme und Abwicklung von Beerdigungen auf dem städtischen Friedhof in der Kernstadt. Beerdigungen in den Stadtteilen werden von den dortigen Ortsvorstehern angenommen. Auskunft über die Laufzeit von Nutzungsrechten an Gräbern im Stadtgebiet Zierenberg. Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Grabsteinen. Allgemeine Auskünfte rund um das Friedhofswesen. |
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Notwendige Unterlagen: Sterbeurkunde für die Anmeldung eines Sterbefalls. |
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Gebühren:
Für das Ausheben und Schließen eines Grabes werden folgende Gebühren erhoben:
Das Entfernen von Grabbepflanzungen vor einer weiteren Bestattung in einer Wahlgrabstätte ist in diesen Gebühren nicht enthalten. Für die Genehmigung einer Urnenbeisetzung in einem bereits belegten Wahlgrab wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45,--€ erhoben.
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes werden folgende Gebühren erhoben:
Für die Genehmigung eines Grabmales oder Grabeinfassung oder sonstigen baulichen Anlagen werden Verwaltungsgebühren erhoben. Sie betragen
Für die Genehmigung einer Urnenbeisetzung in einem bereits belegten Wahlgrab wird eine Verwaltungsgebühr von 45,-- € erhoben.
Sonstige Gebühren Für die Pflege von Reihen-Rasengräbern, Wahl-Rasengräbern, anonymen Gräbern oder eingeebneten Gräbern wird eine jährliche Gebühr von 20,--€ je Grab für die gesamte Laufzeit bzw. die Restlaufzeit des Nutzungsrechtes erhoben. |
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Rechtliche Grundlagen: Friedhofsordnung der Kernstadt Zierenberg und Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. |
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Ihr Ansprechpartner: Silvia Straßberger, Poststraße 20, Zimmer 15, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-13, Fax: 05606/5191-51 |