Feuerwerksgenehmigung

 

Genehmigung eines Feuerwerks der Klassen 3 und 4 (große Feuerwerke, z. B. Kirmes)

Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung für den Kauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 3 und 4 in der Zeit vom 01.01. bis 28.12. inkl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Abbrennen in der Zeit vom 02.01. bis 30.12.

Notwendige Unterlagen:

formloser Antrag

Rechtliche Grundlagen:

§ 11 LärmVO, HSOG, SprengstoffG u.a.

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Fischer, Gemeindeverwaltung Habichtswald, Telefon: 05606/599650

E-Mail: wolfgang.fischer@habichtswald.de