Familienbuch auf Antrag

 

Antragsberechtigte 

a) Die Ehe ist im Ausland geschlossen (beide Ehepartner sind Deutsche oder einer ist Deutsche/r)

b) Die Ehe ist im Inland geschlossen, keiner ist Deutscher, vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Ehepartner angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person, in der nach dem Recht des Staates vorgeschriebenen Form.

Antragsberechtigt ist jede Person, die in das Familienbuch einzutragen ist.

 

Zuständigkeit:

a) Bei Vorhandensein eines gemeinsamen Wohnsitzes, der Standesbeamte des Wohnsitzes;

b) Beim Fehlen eines gemeinsamen Wohnsitzes, der Standesbeamte des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts des Ehegatten.

 

Individuelle Beratung erteilt das Standesamt.

Notwendige Unterlagen:

a) Geburtsurkunden der Eheleute und evtl. Kinder - ggf. mit Übersetzungen

b) Heiratsurkunde der Eheleute - ggf. mit Übersetzungen

Ihr Ansprechpartner:

Heidrun Eichel, Poststraße 20, Zimmer 17, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-16, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: heidrun.eichel@stadt-zierenberg.de