Erschließungsbeiträge nach dem BauGB
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Erhebung von Erschließungsbeiträgen Erhebung von Vorausleistungen Abwicklung von Widerspruchs- und Klageverfahren |
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Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Zierenberg sieht vor, dass 10 % der Herstellungskosten von der Stadt getragen werden. |
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Rechtliche Grundlagen: §§ 127 ff BauGB Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Zierenberg |
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Ihr Ansprechpartner: Bernd Croll, Poststraße 20, Zimmer 16, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-11, Fax: 05606/5191-51 E-Mail: bernd.croll@stadt-zierenberg.de |