Erschließungsbeiträge nach dem BauGB

 

Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Erhebung von Vorausleistungen

Abwicklung von Widerspruchs- und Klageverfahren

Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Zierenberg sieht vor, dass 10 % der Herstellungskosten von der Stadt getragen werden.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 127 ff BauGB

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Zierenberg

Ihr Ansprechpartner:

Bernd Croll, Poststraße 20, Zimmer 16, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-11, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: bernd.croll@stadt-zierenberg.de