Einmalige Bedarfe

 

Leistungen für einmalige Bedarfe werden für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, für die Erstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der Schulrechtlichen Bestimmungen gewählt.

Besondere Voraussetzungen:

Der Antragsteller ist in Zierenberg gemeldet und / oder hält sich hier auf.

Der Antragsteller erhält Leistungen nach SGB II oder III und/oder verfügt über nicht ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen

 

Die Leistung kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor der Anschaffung bzw. vor der Klassenfahrt gestellt wurde, der Bedarf also noch nicht gedruckt ist.

Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen:

Ca. 2 - 4 Wochen

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis

Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte)

Attest des Arztes (bei Schwangerschaft)

Kostenvoranschlag Klassenfahrt

Nachweise über das gesamte Einkommen

Nachweise über evtl. vorhandenes Vermögen

Nachweis über Miete und Wohngeld

Nachweis über Versicherungen

Bankverbindung

Rechtliche Grundlagen:

SGB

Ihr Ansprechpartner:

Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: ralph.homberger@stadt-zierenberg.de