Einmalige Bedarfe
| Leistungen für einmalige Bedarfe werden für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, für die Erstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der Schulrechtlichen Bestimmungen gewählt. |
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Besondere Voraussetzungen: Der Antragsteller ist in Zierenberg gemeldet und / oder hält sich hier auf. Der Antragsteller erhält Leistungen nach SGB II oder III und/oder verfügt über nicht ausreichendes Einkommen und/oder Vermögen
Die
Leistung kann nur bewilligt werden, wenn der Antrag vor der Anschaffung
bzw. vor der Klassenfahrt gestellt wurde, der Bedarf also noch nicht
gedruckt ist. |
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Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen: Ca. 2 - 4 Wochen |
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Notwendige Unterlagen:
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Rechtliche Grundlagen: SGB |
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Ihr Ansprechpartner: Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51 |