Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen
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Gratulation zu den 80., 85., 90. und jeden weiteren Lebensjahren sowie zum 25-jähr., 50-jähr., 60-jähr., 65-jähr., 70-jähr. und 75-jähr. Ehejubiläum. Beantragung der Geldgeschenke bei der Landesregierung bzw. beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident gewährt aus Anlass des 65-jähr., 70-jähr. und 75-jähr. Ehejubiläums und zur Vollendung des 100. und jeden weiteren Jahres ein Geldgeschenk in Höhe von 150 €, sofern das monatliche Nettoeinkommen 1.300 € bei Alleinstehenden und 1.800 € bei Verheirateten offenkundig nicht überschreitet. Bei der Landesregierung wird zum 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie dem 100. und zu jedem weiteren Geburtstag eine Ehrengabe von 50 € gewährt. |
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Rechtliche Grundlagen: Richtlinien über Ehrungen durch die Stadt Zierenberg |
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Ihr Ansprechpartner: Ulrike Schuwirth, Poststraße 20, Zimmer 12, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-20, Fax: 05606/5191-51 |