Ehrenpatenschaft

 

Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn in einer Familie z. Zt. der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens 7 lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Das Patenkind muss Deutsche(r) sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden Verpflichtungen für den Ehrenpaten können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt der Ehrenpate ein Geschenk.

Ihr Ansprechpartner:

Ulrike Schuwirth, Poststraße 20, Zimmer 12, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-20, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: ulrike.schuwirth@stadt-zierenberg.de