Ehefähigkeitszeugnis

 

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche

Zuständigkeit:

Wohnsitzstandesamt oder Standesamt des gewöhnlichen Aufenthalts

wenn z.Zt. weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt im Inland besteht, dann das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthalts

wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt jemals im Inland bestanden haben, dann der Standesbeamte des Standesamtes I Berlin

 

In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate. Nach der Eheschließung im Ausland können die Eheleute einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuches stellen (s. Familienbuch auf Antrag) Individuelle Beratung erteilt das Standesamt.

Notwendige Unterlagen:

Beide Verlobte sind Deutsche:

Vorlage und Prüfung der Unterlagen, wie wenn die Ehe im Inland geschlossen würde (s. Anmeldung der Eheschließung)

 

Ein Verlobter ist Deutscher:

Vorlage und Prüfung der Unterlagen des deutschen Verlobten, wie bei Eheschließung im Inland (s. Anmeldung zur Eheschließung); Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und Prüfung, ob in seiner Person ein Ehehindernis vorliegt.

Gebühren:

33,-- Euro bzw. 55,-- Euro

Ihre Ansprechpartnerin:

Heidrun Eichel, Poststraße 20, Zimmer 17, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-16, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: heidrun.eichel@stadt-zierenberg.de