Ehefähigkeitszeugnis
| Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland für Deutsche |
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Zuständigkeit:
In das Ehefähigkeitszeugnis werden grundsätzlich beide Verlobten eingetragen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate. Nach der Eheschließung im Ausland können die Eheleute einen Antrag auf Anlegung eines Familienbuches stellen (s. Familienbuch auf Antrag) Individuelle Beratung erteilt das Standesamt. |
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Notwendige Unterlagen: Beide Verlobte sind Deutsche: Vorlage und Prüfung der Unterlagen, wie wenn die Ehe im Inland geschlossen würde (s. Anmeldung der Eheschließung)
Ein Verlobter ist Deutscher: Vorlage und Prüfung der Unterlagen des deutschen Verlobten, wie bei Eheschließung im Inland (s. Anmeldung zur Eheschließung); Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und Prüfung, ob in seiner Person ein Ehehindernis vorliegt. |
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Gebühren: 33,-- Euro bzw. 55,-- Euro |
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Ihre Ansprechpartnerin: Heidrun Eichel, Poststraße 20, Zimmer 17, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-16, Fax: 05606/5191-51 |