Bürgerversammlungen
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Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In größeren Gemeinden können Bürgerversammlungen auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden. Die Bürgerversammlung wird von dem Stadtverordnetenvorsteher im Benehmen mit dem Magistrat einberufen. Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Magistrat nimmt an den Bürgerversammlungen teil. |