KFZ - Beihilfe Behinderte
| Dienstleistung: Beantragung von Kraftfahrzeugbeihilfen |
|
Allgemeine Informationen: Die Leistungen setzen voraus, dass der Behinderte infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Maßnahme der beruflichen Bildung zu erreichen. Weiterhin muss der Behinderte ein Kfz führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kfz für ihn führt.
Besonderheiten:
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Bei der Antragstellung wird daher die persönliche Vorsprache empfohlen. |
|
Notwendige Unterlagen:
|
|
Ihr Ansprechpartner: Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51 |