Behindertenausweisverlängerung
| Dienstleistung: Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen, ggf. Weiterleitung von Anträgen an das Versorgungsamt Kassel |
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Allgemeine Informationen: Der Antrag wird aufgenommen, wenn die Gültigkeit des Ausweises in den nächsten 3 Monaten abläuft. |
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Besondere Voraussetzungen für die abschließende Bearbeitung des Antrags: Das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muss noch frei sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Passbild beigefügt werden, da das Versorgungsamt Kassel dann einen neuen Pass ausstellt. Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden. |
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Notwendige Unterlagen: Ein Lichtbild, wenn das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis nicht mehr frei ist. Bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht vorzulegen. |
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Rechtliche Grundlagen: Hessisches Meldegesetz |
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Ihr Ansprechpartner: Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51 |