Gebührenbefreiung (GEZ) Behinderte

 

Dienstleistung: Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren sowie Telefongebührenermäßigung aus behinderungsbedingten Gründen

Allgemeine Informationen:

Besondere Voraussetzungen:

Aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannter Sondervermerk des Landes "RF" (nachgewiesen durch Bescheid des Versorgungsamtes oder Stempelaufdruck auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises).

 

Besonderheiten:

Eltern dürfen die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nicht aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft des Kindes erhalten; eine Telefongebührenermäßigung ist in diesem Fall dennoch möglich.

 

Keine Vergünstigung bei der Post wegen Kabelfernsehen/Kabelempfang beim Radio.

Antrags- und Bearbeitungsfristen:

Im Normalfall keine; eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist jedoch erst zum 1. des Monats nach Antragstellung möglich. Ausnahme: Ein vorsorglicher Antrag wurde während des Feststellungsverfahrens beim Versorgungsamt gestellt.

 

Befreiungszeitraum: 3 Jahre

Ihr Ansprechpartner:

Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: ralph.homberger@stadt-zierenberg.de