Auskunftssperre
| Dienstleistung: Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren |
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Allgemeine Informationen: Auskunftssperre auf Antrag:
Auskunftssperre von Amts wegen: Mitteilung anderer Behörden an die Meldebehörde mit Sperrwirkung von Amts wegen bei
Die Sperrwirkung setzt in allen Fällen unverzüglich nach Antragsbewilligung und Speicherung der Sperre ein. |
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Antragstellung: Der Antrag kann formlos (schriftlich) oder persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Aus Gründen der Sensibilität, die sich mit der Begründung für die Anträge bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit usw. verbindet, wird dem Antragsteller empfohlen, den Antrag persönlich im Einwohnermeldeamt zu stellen. |
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Notwendige Unterlagen: Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit o.ä. ist, wenn möglich, durch entsprechende Nachweise (z.B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeibericht) zu unterstützen. |
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Rechtliche Grundlagen: Hessisches Meldegesetz |
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Ihr Ansprechpartner: Gerd Henrich, Poststraße 20, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-23, Fax: 05606/5191-51 E-Mail: gerd.henrich@stadt-zierenberg.de |