Auskünfte aus dem Melderegister
| Dienstleistung: Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister | ||||||||
| Die Abfallbehälter werden grundsätzlich grundstücksbezogen zugeteilt. | ||||||||
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Allgemeine Informationen: Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerbüro oder formlos schriftlich beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind § 6 Hess. Meldegesetz (Meldegeheimnis) und § 7 Hess. Meldegesetz (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen (§ 34 Abs. 1 Hess. Meldegesetz): Auskunft über Vor- und Familiennamen Akademische Grade Anschriften einzelner bestimmter Einwohner
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen (§ 34 Abs. 2 Hess. Meldegesetz): Auskunft über Tag und Ort der Geburt Frühere Vor- und Familiennamen Familienstand - beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht - Staatsangehörigkeit Frühere Anschriften Tag des Ein- und Auszuges Angabe des gesetzlichen Vertreters Sterbetag und -ort |
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Besondere Voraussetzungen:
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Gebühren:
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Rechtliche Grundlagen: Hessisches Meldegesetz |
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Ihr Ansprechpartner: Gerd Henrich, Poststraße 20, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-23, Fax: 05606/5191-51 E-Mail: gerd.henrich@stadt-zierenberg.de |