Aufstellererlaubnis für Gewinnspielgeräte
| Erteilung von Aufstellererlaubnis für Gewinnspielgeräte |
| Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis nach § 33 C Gewerbeordnung erforderlich. Der Antragsteller hat für die Erlaubnis nachzuweisen, dass er die für die Aufstellung von Spielgeräten erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Nach Erlaubniserteilung ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. |
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Notwendige Unterlagen: 1. Schriftlicher formloser Antrag mit folgenden Angaben: Personendaten Anschrift der Betriebsstätte 2. Führungszeugnis 3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Sollte gleichzeitig ein Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis gestellt werden, sind die Unterlagen zu Punkt 2, 3 und 4 nicht zu fordern. |
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Gebühren: 51,-- € bis 920,-- € |
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Rechtliche Grundlagen: § 33 GewO |
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Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Fischer, Gemeindeverwaltung Habichtswald, Telefon: 05606/599650 E-Mail: wolfgang.fischer@habichtswald.de |