Aufstellererlaubnis für Gewinnspielgeräte

 

Erteilung von Aufstellererlaubnis für Gewinnspielgeräte
Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis nach § 33 C Gewerbeordnung erforderlich. Der Antragsteller hat für die Erlaubnis nachzuweisen, dass er die für die Aufstellung von Spielgeräten erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Nach Erlaubniserteilung ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Notwendige Unterlagen:

1. Schriftlicher formloser Antrag mit folgenden Angaben:

Personendaten

Anschrift der Betriebsstätte

2. Führungszeugnis

3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

 

Sollte gleichzeitig ein Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis gestellt werden, sind die Unterlagen zu Punkt 2, 3 und 4 nicht zu fordern.

Gebühren:

51,-- € bis 920,-- €

Rechtliche Grundlagen:

§ 33 GewO

Ihr Ansprechpartner:

Wolfgang Fischer, Gemeindeverwaltung Habichtswald, Telefon: 05606/599650

E-Mail: wolfgang.fischer@habichtswald.de