Arbeitsstellen an Straßen

 

Straßenverkehr und Unfallschwerpunkte

Gem. § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen (Einrichtungen und Anlagen) anzubringen oder zu entfernen sind. Die Ordnungsverwaltung überprüft die Anfrage des Bürgers zusammen mit der Polizei, dem Straßenbaulastträger und dem Straßenverkehrsamt vor Ort. Sofern die Gefahrenstelle durch entsprechende Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung beseitigt werden kann, geschieht dies durch die verkehrsbehördliche Anordnung des Straßenverkehrsamts, die vom Träger der Straßenbaulast ausgeführt wird. Unfallschwerpunkte werden aufgrund besonderer Richtlinien von der örtlichen Polizei festgestellt und dem Straßenverkehrsamt gemeldet. Die Beseitigung von Unfallschwerpunkten ist durch Erlasse und Richtlinien verbindlich vorgeschrieben.

Notwendige Unterlagen:

Formloser Antrag mit kurzer Begründung

Rechtliche Grundlagen:

Straßenverkehrsordnung

Ihr Ansprechpartner:

Dieter Hösl, Gemeindeverwaltung Habichtswald, Telefon: 05606/599652

E-Mail: dieter.hoesl@habichtswald.de