Arbeitslosengeld II (AlG II) Sozialgeld - Hartz IV -
| Durch Art. 1 des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt werden seit dem 01.01.2005 die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG und die Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III für erwerbsfähige und hilfsbedürftige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II abgelöst. Sie sieht Leistungen für den Lebensunterhalt in Form von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld vor. |
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Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind bei der Aufnahme von SGB II - Anträgen nicht beteiligt. Der Leistungsberechtigte muss sich daher direkt mit der Arbeitsförderung Landkreis Kassel, Tel.: 05692/987-0, Ritterstraße 1, 34466 Wolfhagen, in Verbindung setzen. |
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Besondere Voraussetzungen / Antrags- und Bearbeitungszeiten Besondere Voraussetzungen: 1. Eine Person der Bedarfsgemeinschaft muss zwischen 15 und 64 Jahren alt und als erwerbsfähig anzusehen sein. 2. Wenn das der Fall ist, wird die gesamte Bedarfsgemeinschaft Ansprüche aus dem SGB II haben.
Antrags- und Bearbeitungszeiten: Diese Leistungen sind gemäß § 37 SGB II von einem Antrag abhängig (bei der Stadtverwaltung erhältlich); sie unterscheiden sich auch darin von der bisherigen Hilfe zum Lebensunterhalt, denn sie setzt bekanntlich bereits bei Kenntnis des Sozialhilfeträgers ein. Bei der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgt die Bewilligung und Zahlung innerhalb einer Woche. |
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Rechtliche Grundlagen: § SGB II |
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Ihr Ansprechpartner: Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51 |