Arbeitgeberbezuschussung

 

Dienstleistung: Gewährung von Zuschüssen zur Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz (Behinderte im Arbeitsleben)

Allgemeine Informationen:

Besondere Voraussetzungen:

Der Arbeitnehmer ist schwerbehindert

Der Arbeitsplatz ist nicht behindertengerecht ausgestattet

Der Arbeitgeber sollte die Pflichtplätze für Schwerbehinderte erfüllt haben, da die Höhe der Förderung von der Erfüllung dieser Voraussetzung abhängig gemacht werden kann.

Besonderheiten:

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Bei Inanspruchnahme wird daher die Vorsprache bei der Dienststelle empfohlen, bei der auch die Antragsvordrucke vorrätig sind.

 

Bei Bedarf erfolgt eine Beratung am Arbeitsplatz.

 

Bei größeren Maßnahmen wird der technische Dienst der Hauptfürsorgestelle hinzugezogen.

 

Der geförderte Arbeitsplatz ist für eine vorgegebene Anzahl von Jahren mit einem Schwerbehinderten zu besetzen.

Bearbeitungsfrist:

Die Bearbeitungsfrist ist einzelfallabhängig und beläuft sich auf 3 bis 6 Monate.

Notwendige Unterlagen:

Antragsvordruck

Kostenvoranschläge

Feststellungsbescheid über Schwerbehinderung

Evtl. Bericht des technischen Dienstes

Rechtliche Grundlagen:

Schwerbehindertengesetz

Ihr Ansprechpartner:

Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: ralph.homberger@stadt-zierenberg.de