Arbeitgeberbezuschussung
| Dienstleistung: Gewährung von Zuschüssen zur Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen nach dem Schwerbehindertengesetz (Behinderte im Arbeitsleben) |
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Allgemeine Informationen: Besondere Voraussetzungen:
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Besonderheiten: Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. Bei Inanspruchnahme wird daher die Vorsprache bei der Dienststelle empfohlen, bei der auch die Antragsvordrucke vorrätig sind.
Bei Bedarf erfolgt eine Beratung am Arbeitsplatz.
Bei größeren Maßnahmen wird der technische Dienst der Hauptfürsorgestelle hinzugezogen.
Der geförderte Arbeitsplatz ist für eine vorgegebene Anzahl von Jahren mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. |
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Bearbeitungsfrist: Die Bearbeitungsfrist ist einzelfallabhängig und beläuft sich auf 3 bis 6 Monate. |
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Notwendige Unterlagen: Antragsvordruck Kostenvoranschläge Feststellungsbescheid über Schwerbehinderung Evtl. Bericht des technischen Dienstes |
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Rechtliche Grundlagen: Schwerbehindertengesetz |
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Ihr Ansprechpartner: Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51 |