Anmeldung zur Eheschließung

 

Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Prüfung der Ehefähigkeit

Zuständigkeit:

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hauptwohnung).

 

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit:

Beide Verlobten persönlich.

Notwendige Unterlagen:

Wenn die Verlobten im Inland gemeldet sind, beide ledig sind und beide die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

2. Eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (im Bürgerbüro erhältlich) zum Zwecke der Eheschließung

3. Eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern, wenn die Eltern nach dem 01.01.1958 die Ehe geschlossen haben, oder

4. Eine Abstammungsurkunde, wenn die Eheschließung der Eltern vor dem 01.01.1958 oder in den neuen Bundesländern geschlossen worden ist oder der/die Verlobte als Kind angenommen worden ist.

 

War einer der Verlobten oder beide bereits verheiratet, werden zusätzlich zu 1. und 2. folgende Unterlagen benötigt:

5. Eine Abstammungsurkunde

6. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe oder, falls für diese Ehe kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde

7. Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

 

Für gemeinsame minderjährige Kinder oder minderjährige Kinder der Verlobten, für die sie das Sorgerecht haben, sind Abstammungsurkunden vorzulegen, soweit sie nicht im Familienbuch der letzten Ehe eingetragen sind.

 

Vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung:

Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Da die vorzulegenden Unterlagen individuell verschieden sind, wird empfohlen, beim zuständigen Standesamt Beratung einzuholen.

Die vorzulegenden Unterlagen haben ein halbes Jahr Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Ehe geschlossen sein oder neue Unterlagen beigebracht werden.

Gebühren:

Gebühr 33,-- € (beide sind Deutsche), Gebühr 55,-- € (mit Auslandsbeteiligung)

Gebühren für diverse Urkunden

Kosten des Stammbuchs

Ihre Ansprechpartnerin:

Heidrun Eichel, Poststraße 20, Zimmer 17, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-16, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: heidrun.eichel@stadt-zierenberg.de