Anmeldung

 

Dienstleistung: Anmeldung von Neubürgern (inkl. Nebenwohnsitz)

Allgemeine Informationen:

Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese Wohnung anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

 

Besonderheiten:

Hauptwohnung / Nebenwohnsitz:

Bei mehreren Wohnungen innerhalb der BRD ist die überwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen (Lebensmittelpunkt). Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam benutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.

 

Besonderheiten bei der Meldepflicht:

Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber (Eltern).

Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Der Meldepflichtige kann sich vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen.

 

Befreiung von der Meldepflicht:

Beziehen einer Gemeinschaftsunterkunft, z.B. Grundwehrdienst, Zivildienst. Eine Befreiung von der Meldepflicht ist in diesem Fall jedoch nur gegeben, solange die Person in einer anderen Wohnung in der BRD angemeldet ist.

Zweimonatsfrist, z.B. bei Besuchern, solange diese Person in einer anderen Wohnung innerhalb der BRD gemeldet ist.

Zweimonatsfrist bei Beherbergungsstätten.

Vollzug einer richterlichen Entscheidung über Freiheitsentzug.

Krankenhäuser, Heimerziehung sowie Einrichtungen für die Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen in der Zweimonatsfrist, falls keine andere Wohnung in der BRD vorhanden ist bei einer gemeldeten Wohnung innerhalb der BRD besteht auch außerhalb dieser Zweimonatsfrist keine Meldepflicht.

Mitglied ausländischer diplomatischer Vertretungen, bei Völkerrechtsübereinkünften.

Antrags- und Bearbeitungsfristen

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unverzüglich.

Notwendige Unterlagen:

Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.

Rechtliche Grundlagen:

Hessisches Meldegesetz

Ihr Ansprechpartner:

Gerd Henrich, Poststraße 20, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-23, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: gerd.henrich@stadt-zierenberg.de