Anliegerbescheinigung (Erschließung)
| Erteilung einer Bescheinigung |
| Es wird bescheinigt, ob ein Grundstück von einer öffentlichen Straße erschlossen wird und ob bzw. in welcher voraussichtlichen Höhe Erschließungsbeiträge nach dem BauGB anfallen. |
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Notwendige Unterlagen: Angabe der Grundstücksbezeichnung (Stadtteil, Straße, Flur, Flurstück) |
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Gebühren: Je nach Aufwand entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung |
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Ihr Ansprechpartner: Markus Rose, Marktplatz 1, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-34, Fax: 05606/5191-37 E-Mail: markus.rose@stadt-zierenberg.de |