Anliegerbescheinigung (Erschließung)

 

Erteilung einer Bescheinigung
Es wird bescheinigt, ob ein Grundstück von einer öffentlichen Straße erschlossen wird und ob bzw. in welcher voraussichtlichen Höhe Erschließungsbeiträge nach dem BauGB anfallen.

Notwendige Unterlagen:

Angabe der Grundstücksbezeichnung (Stadtteil, Straße, Flur, Flurstück)

Gebühren:

Je nach Aufwand entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung

Ihr Ansprechpartner:

Markus Rose, Marktplatz 1, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-34, Fax: 05606/5191-37

E-Mail: markus.rose@stadt-zierenberg.de