Angelschein / Fischereischein
| Ausstellung eines Fischereischeins für Erwachsene und Jugendliche | ||||||||||||||
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Voraussetzungen: Jugendfischereischein (12 bis 16 Jahre)
Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
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Allgemeine Informationen: Der Jugendfischereischein kann ab dem 12. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein geangelt werden. Der Fischereischein kann für ein Jahr, für fünf Jahre bzw. für zehn Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Die Verlängerung ist 4 mal, aber nur in Folge möglich. Wenn ein neues Lichtbild erforderlich ist, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.
Fischereiprüfung: Informationen zur Fischereiprüfung bei Herrn Enders, Landratsamt Hofgeismar (Telefon: 05671/8001-0). |
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Notwendige Unterlagen: Jugendfischereischein:
Jahres/Fünfjahres/Zehnjahresfischereischein
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Gebühren:
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Ihr Ansprechpartner: Gerd Henrich, Poststraße 20, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-23, Fax: 05606/5191-51 E-Mail: gerd.henrich@stadt-zierenberg.de |