Gebührenbefreiung (GEZ) Heimbewohner

 

Dienstleistung: Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren für Heimbewohner

Hinweis

Hilfestellung und Auskunft erteilt auch die jeweilige Heimverwaltung.

Der Befreiungszeitraum beträgt 3 Jahre.

Notwendige Unterlagen:

Selbstzahler:

Einkommensunterlagen (Rentenbescheide u.ä.)

Nachweis über die Höhe des täglichen Pflegesatzes (Kosten)

Sozialhilfeempfänger:

Kostenzusage des Sozialhilfeträgers (Sozialamt Landkreis Kassel)

Pflegebedürftige:

Kostenzusage des Landkreises Kassel oder des Landeswohlfahrtsverbandes

Behinderte:

Behindertenmerkzeichen "RF" auf dem Behindertenausweis

Rechtliche Grundlagen:

Rundfunkgebührenbefreiungsverordnung

Ihr Ansprechpartner:

Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: ralph.homberger@stadt-zierenberg.de