Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertengesetz
| Dienstleistung: Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt Kassel |
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Allgemeine Informationen: Besondere Voraussetzungen: Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein. Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen. |
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Hinweis: Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Versorgungsamt Kassel. |
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Notwendige Unterlagen: Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes Kassel. Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich. |
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Ihr Ansprechpartner: Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51 |