Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertengesetz

 

Dienstleistung: Ausgabe von Änderungsanträgen zur Neufeststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt Kassel

Allgemeine Informationen:

Besondere Voraussetzungen:

Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.

Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.

Hinweis:

Die abschließende Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Versorgungsamt Kassel.

Notwendige Unterlagen:

Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck des Versorgungsamtes Kassel. Der bisher gültige Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes ist dienlich, aber nicht zwingend erforderlich.

Ihr Ansprechpartner:

Ralph Homberger, Poststraße 20, Zimmer 2, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-22, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: ralph.homberger@stadt-zierenberg.de