Abmeldung
| Dienstleistung: Abmeldung von Zierenberger Einwohnern | ||||||
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Allgemeine Informationen: Personen, die aus einer meldpflichtigen Wohnung ausziehen, müssen sich abmelden (entfällt, wenn neue Wohnung in Deutschland)
Besonderheiten:
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Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen: Eine notwendige Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Wohnung erfolgen (nur bei Wegzug ins Ausland). Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet. |
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Notwendige Unterlagen: Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular |
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Rechtliche Grundlagen: Hessisches Meldegesetz |
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Ihr Ansprechpartner: Gerd Henrich, Poststraße 20, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-23, Fax: 05606/5191-51 E-Mail: gerd.henrich@stadt-zierenberg.de |