Abmeldung

 

Dienstleistung: Abmeldung von Zierenberger Einwohnern

Allgemeine Informationen:

Personen, die aus einer meldpflichtigen Wohnung ausziehen, müssen sich abmelden (entfällt, wenn neue Wohnung in Deutschland)

 

Besonderheiten:

Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber (Eltern).

Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Der Meldepflichtige muss nicht persönlich vorsprechen. Das Abmeldeformular kann vom Meldepflichtigen zugeschickt werden.

Antrags- bzw. Bearbeitungsfristen:

Eine notwendige Abmeldung muss innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Wohnung erfolgen (nur bei Wegzug ins Ausland). Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.

Notwendige Unterlagen:

Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular

Rechtliche Grundlagen:

Hessisches Meldegesetz

Ihr Ansprechpartner:

Gerd Henrich, Poststraße 20, Zimmer 1, 34289 Zierenberg, Telefon: 05606/5191-23, Fax: 05606/5191-51

E-Mail: gerd.henrich@stadt-zierenberg.de